Wasserschaden und Mietzahlung

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Wasserschaden und Mietzahlung

Beitragvon gandalf am So 27. Dez 2009, 12:59

euch auch nachträglich frohe weihnachten. ist ja doof, dass das forum down ist.

ich hätte aber mal ne frage, die ich eigentlich in den wohnungs-bereich posten wollte. vielleicht könnt ihr mir hier ja trotzdem weiter helfen? ich hatte nämlich am 21. nen wasserrohrbruch. soweit ich jetzt weiss, wird die reperatur an der wohnung (boden, wände und decke raus, heizgeräte rein, laminat neu verlegen, neue küche, etc.) von der hausversicherung getragen.
das beruhigt mich erstmal.
allerdings sieht es nun so aus, dass ich auf meinen schäden sitzen bleibe.

ich wollte fragen, ob sich jemand damit auskennt. muss ich in der zeit miete zahlen? denn abgesehen vom bad und dem schlafzimmer ist die wohnung unbewohnbar (bin derzeit auch bei meinen eltern). das wäre zumindest eine möglichkeit, das geld für nen neuen schreibtisch zu bekommen (und was nicht noch alles kaputt ist und neu gekauft werden muss).
oder bringt es etwas, sich einen anwalt zu nehmen und der hausversicherung und den eigentümern einzuheizen, bis sie etwas zahlen?

ich will mich da auch net in was rein steigern, da ich eigentlich eh vor hatte, spätestens bis februar oder märz eine neue wohnung an der hand zu haben.
gandalf
 
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Wasserschaden im Mietverhältnis

Beitragvon redaktion am So 27. Dez 2009, 15:24

Hallo Gandalf,

"eine schöne Bescherung" - auch wir haben solch Schaden gerade im Verwaltungsbestand >> http://www.unsere.de/w17.htm und nur knapp zwei Wochen nach einem Gebäudebrand in einem Haus, mit dessen Sanierung ich in diesem Jahr acht Monate verbrachte >> http://unsere.de/feuer20091204.htm

Gebäude sind gewöhnlich auf zwei Arten versichert, die von den Mietern gewöhnlich über die Betriebskosten bezahlt werden:
1. Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung = Deckung für die Gebäudeschäden
2. Gebäudehaftpflichtversicherung = Deckung z.B. auch für Inventarschäden der Mieter, wenn den Vermieter Verschulden trifft.

Ob solche gewöhnlichen Verträge auch von Deinem Vermieter abgeschlossen wurden, kannst Du prüfen - und richtig durchlesen, welche Risiken auf welche Weise konkret versichert wurden. Und wichtig ist eben auch, wie/wodurch es konkret passierte.

Die Brand verursachende Mieterin stellte mir ebenfalls die Frage, ob sie weiterhin Miete zahlen müsse. Nun verzichte ich nicht einfach darauf, aber wenn sie die Miete einbehält, dann werde ich den Mietausfall zunächst als mitversicherten Schaden geltend machen. In vergangenen Schadensfällen bekam ich es durch. Es kommt halt auf den Vertrag und die Aktivität des Vermieters an. - Meine Feiertage sind durch die Schadensfälle etwas eingetrübt und werden auch wieder eine Menge kosten. Meine Mieter verstehen das gut, zumal ich ihnen im Zweifelsfall Tipps geben würde, womit man mir mehr Freude machen kann.

Ob Du einen Anwalt nehmen solltest, ist letztlich immer höchstpersönliche Entscheidung. Es würde Dich zumindest kaum jemand wegschicken, sondern allenfalls die Rechnung hinterher. Also vorher Fragestellung präzisieren, Kosten erfragen, wobei auch Beratungskostenhilfe in Betracht kommt, aber halt vorher erfragen, denn es kann sein, dass es Anwälten weniger stressig ist, ohne solche Anträge zu Rechnungen zu schreiben.

Aus Perspektive meines Personals: Wenn jemand einen Schaden anrichtet, dann einen Anwalt nimmt, ist er ein ... :-) Also nicht die menschliche Dimension vernachlässigen.
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Wasserschaden

Beitragvon gandalf am So 27. Dez 2009, 17:43

hallo sven,

danke für die schnelle antwort,

Ob solche gewöhnlichen Verträge auch von Deinem Vermieter abgeschlossen wurden, kannst Du prüfen - und richtig durchlesen, welche Risiken auf welche Weise konkret versichert wurden. Und wichtig ist eben auch, wie/wodurch es konkret passierte.


das werde ich prüfen.
konkret passierte es so, dass 2 leitungen eingefroren sind, die über meiner decke auf dem dachboden verlegt wurden, als das dachgeschoss (in dem ich wohne) ausgebaut worden ist.
ich habe geheizt und habe dafür zeugen (meine freundin, die da war, den warmwasserzählermann, der am freitagabend vorher da war, sowie die installateursfirma, die erst am donnerstag vorher kommen musste, um wasser nachzufüllen und zu entlüften).
allerdings plädiert der eigentümer darauf, dass er ja nix dafür könne, da rohre immer mal brechen könnten.

ich kann verstehen, dass es blöd aussähe, wenn ich alle wasserhähne offen gelassen hätte und mir dann nen anwalt genommen hätte.
allerdings fühl ich mich etwas verhunnepiepelt, da mir von der hausverwaltung erst zugesagt wurde, dass die versicherung auch meine schäden übernehmen würde - allerdings scheint das nun doch nicht so zu sein.

ich habe keine hausratversicherung, weswegen ich vermutlich auf dem schaden sitzenbleiben werde. ich wäre schon froh, wenn die versicherung des eigentümers (irgendeine investment-firma) einen teil übernehmen würde.
würde einer firma, die seit über 2 jahren monatlich 450 euro von mir für eine wohnung mit kaputter heizung kassiert hat und die noch hunderte, wenn nicht tausende, andere objekte hat, ja auch sehr sehr weh tun, wenn sie mal meinen schaden begutachten und sich aus kulanz wenigstens anteilig daran beteiligen würde. :roll:
geht da ja höchstens um 1000 bis 1500 euro, je nachdem, was alles kaputt ist.

und dass die rohre so saudumm über den eisigen dachboden verlegt wurden - dafür kann ich nun wirklich nix.
finde auch deren argument lächerlich: es sei ja seit jahren gut mit den rohren gegangen, auch als die winter sogar noch kälter gewesen seien. da kann es eigentlich nicht passieren, dass die dinger jetzt einfrieren.
also muss ich daran schuld sein,w eil ich nicht ordentlich geheizt oder zu wenig entnommen hab... :roll:

aalglatt...
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Wasserschaden im Mietverhältnis

Beitragvon redaktion am So 27. Dez 2009, 20:24

gandalf hat geschrieben:konkret passierte es so, dass 2 leitungen eingefroren sind, die über meiner decke auf dem dachboden verlegt wurden, als das dachgeschoss (in dem ich wohne) ausgebaut worden ist.

Wasserleitungen müssen bei normaler Beheizung frostsicher verlegt sein, sonst haftet der Bauherr oder die Baufirma.

gandalf hat geschrieben:allerdings plädiert der eigentümer darauf, dass er ja nix dafür könne, da rohre immer mal brechen könnten.

Das stimmt zwar, aber es kommt eben schon noch darauf an, warum ein Rohr bricht.

gandalf hat geschrieben:ich habe geheizt und habe dafür zeugen

Das ist gut, denn das sichert vor Schadensersatzansprüchen gegen Dich und macht Deine Schadensersatzansprüche stärker.

gandalf hat geschrieben:allerdings fühl ich mich etwas verhunnepiepelt, da mir von der hausverwaltung erst zugesagt wurde, dass die versicherung auch meine schäden übernehmen würde - allerdings scheint das nun doch nicht so zu sein.

Verhohnepiepelung wäre das nur, wenn die Aussage absichtlich falsch war. Was letztlich richtig sein wird, muss sich erst noch erweisen.

gandalf hat geschrieben:ich habe keine hausratversicherung,

Schade, aber eine kleine Schulung für die Zukunft und Menschen, die Du vor Schäden bewahren möchtest:

Eine Hausratversicherung lohnt sich auch nur, wenn man sie sich leisten kann, aber den Schaden am Privaten nicht leisten möchte, wenn man im Schadensfall z.B. finanziell etwas getröstet werden möchte, denn die ideellen Schäden bleiben immerhin.
Dazu müssen Versicherungskosten mit dem Versicherungsgut in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Folgende Überlegungen sind dann wichtig:

1. Wie hoch ist der Wert des Inventars ist, welches man wiederbeschafft sehen würde?
2. Was wäre subjektiv für dieses Risiko eine angemessene Jahresprämie?
3. Muss die Hausratversicherung z.B. auch Einbruchschäden, Renovierungsarbeiten, Fahrrad enthalten?
4. Bis zu welcher Schadenshöhe wäre es sinnvoll, auf Schadensregulierung der Versicherung zu verzichten? Denn "Selbstbeteiligung" senkt jede Prämie enorm - und es kommt bei Schäden normalerweise nicht auf das Geld im zwei- und dreistelligen Bereich an, sondern vor allem auf das Geld im vier-, fünf- und sechsstelligen Bereich.
5. Erst nach solchen Vorklärungen kommt der Versicherungsvergleich per Internet oder durch Einholung vieler Angebote.

Nun wieder Dein Problem: In Mietverhältnissen übernehmen die gewöhnlichen Gebäudeversicherungen z.B. keine Renovierungsarbeiten, wenn die Tapeten etc. dem Mieter gehören. Deshalb gehören alle Tapeten, Bodenbeläge, festen Einbauten meiner Mieter im Zweifel mir, weil dann "mitvermietet" = versicherter "Gebäudeschaden", indem meist bei Einzug die Renovierungen mit Mietfreizeit oder Mietnachlässen bedacht wurden. Verständige Dich diesbezüglich mit Deiner Verwaltung, dass Du nicht auch noch auf Renovierungskosten sitzen bleibst.

gandalf hat geschrieben:wenn sie mal meinen schaden begutachten

Dafür genügt es, dass Du schriftlich aufforderst und kräftig fotografierst, eine Liste machst usw. - Was Du beweisen kannst, kannst Du vortragen, durchsetzen, während es dem Vermieter schwer fallen dürfte, den Beweisen zu entgegnen, wenn er keine eigene Beweiserhebung veranstaltet. Das ist sein Risiko. Da brauchst Du hinterher nur den Nachweis, dass Du ihm die Beweiserhebung ermöglicht hast, also Zeugen für Deine Angebote, Zuschriften, Telefonate usw. mit Datum, Uhrzeit, Namen des Personals der Hausverwaltung.

gandalf hat geschrieben:und sich aus kulanz wenigstens anteilig daran beteiligen würde. :roll: geht da ja höchstens um 1000 bis 1500 euro, je nachdem, was alles kaputt ist.

Für Kulanz plädiere ich immer, weil eine eine nette Sache, sobald sie auf Gegenseitigkeit selbstverständlicher wäre, allenfalls am finanziellen Können scheitert, aber in Deinem Fall sieht es doch eher danach aus, als sei der Vermieter zum Schadensersatz aus Haftpflichtgründen verpflichtet ist. Also nachfragen, ob er den Schaden nicht bloß der "verbundenen" Feuer-Wasser-Sturm-Versicherung, sondern auch der Gebäudehaftpflichtversicherung gemeldet hat. Eine schriftliche Antwort erbitten.

gandalf hat geschrieben:und dass die rohre so saudumm über den eisigen dachboden verlegt wurden - dafür kann ich nun wirklich nix.

Richtig. Und es wäre schon fragwürdig, wenn Du den Dachboden mitheizen müsstest. Also sei nett, aber schriftlich, damit die dummen Antworten ebenfalls schriftlich kommen, denn das hilft Dir beim Schadensersatz.

gandalf hat geschrieben:finde auch deren argument lächerlich: es sei ja seit jahren gut mit den rohren gegangen, auch als die winter sogar noch kälter gewesen seien. da kann es eigentlich nicht passieren, dass die dinger jetzt einfrieren.

Welcher Winter war kälter? Das liegt zumindest in Berlin sehr viele Jahre zurück. Und dass Atomkraftwerke jahrelang keinen GAU bescherten, ist eben spätestens dann kein Argument mehr, wenn es dennoch passiert.

gandalf hat geschrieben:aalglatt...

Da der Sachverhalt nun bessere Rechtsfolgen in Aussicht stellt und Vermieter/Hausverwaltung offenbar nicht vernünftig mitwirkt, kommt der Gang zum Anwalt/Mieterverein schon eher in Betracht.
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Wasserschaden

Beitragvon gandalf am So 27. Dez 2009, 22:40

hi sven,

ich werde gemeinsam mit meiner mutter sehen, dass wir das ganze die nächsten tage klären.
erstmal danke für deine mühe.

ich denke, mir bleibt wirklich nichts anderes übrig, als zum anwalt zu gehen. mieterbund wäre auch eine möglichkeit, allerdings bin ich mir da nicht sicher, ob es dann nicht heisst "das war, als sie noch nicht bei uns waren, dafür sind wir nicht zuständig!".

werde auch die sachen, die du hier geschrieben hast mal ausdrucken und meiner mutter zeigen. schliesslich zahlt sie die miete und hat auch weitaus mehr ahnung von dem ganzen, als ich.
aber es freut mich, dass du der meinung bist, dass der vermieter für den schaden aufkommen muss.

ich befürchte, dass nun das spiel beginnt, das seit jahren läuft: es gibt zwei eigentümer, die das haus nur als investition sehen, eine verwaltung, die sich nur um die finanzen kümmert und die prinzipiell keinen pfennig raus gibt, eine verwaltung, die man eigentlich gar nicht braucht, weil sie zwar für den hausmeisterservice zuständig sind, aber immer nur die nummern der handwerker weiter geben, bei denen man anrufen soll, einen hausmeister, den ich noch nie gesehen habe und eine installationsfirma, die das ganze repariert hat.
und ich sehe schon kommen, dass in den nächsten tagen alle den schwarzen peter hin und her schieben werden, so wie es schon bei der heizung war.

fest steht auf jeden fall, dass ich ausziehen werde. aber vorher würde ich gern meinen schaden ersetzt haben.
wenn mein PC hin ist (der 5 cm unter wasser stand), sind das 3500 euro! aber ich hoffe, es sind nur der schreibtisch, ein paar kleinere sachen und vielleicht noch die bücherschränke - das wären zwar auch etwa 1000-1500 euro, allerdings kann man das auch stück für stück wieder kaufen, oder ich lege mir in zukunft einen günstigeren schreibtisch zu.
aber auf dem PC waren so ziemlich alle wichtigen sachen von und für die uni.

vielen dank nochmal für deinen rat. ich denke, wir werden uns wirklich an einen anwalt oder mietverein wenden, um uns gut beraten zu lassen.

schönen abend noch.
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Moderationsproblem

Beitragvon redaktion am Mo 28. Dez 2009, 15:44

Ätzend. Zunächst mehrfach gescheiterter Versuch von Thementeilung+Zusammenfügung+Verschiebung.
In diesem Forum funxt manches anders.
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Re: Wasserschaden und Mietzahlung

Beitragvon gandalf am Mi 10. Feb 2010, 22:01

hallo sven,

nur, um dich mal auf dem laufenden zu halten: die letzten wochen waren stress pur. der vermieter will für januar und februar die miete sehen.
die wohnung ist entkernt, absolut unbewohnbar.

ich habe schon eine neue wohnung, am 16.02. ist der umzug.

problem ist auch die finanzierung des umzugs, der renovierung (der neuen wohnung) und der küche für die neue wohnung.
zusätzlich kommen, wie gesagt, möglicherweise noch kosten für die miete der alten wohnung auf mich zu und natürlich meine sachschäden.
wir sind aber mit unserem anwalt daran, mit denen einen vergleich auszuhandeln, dass ich aus der wohnung kann, ohne noch miete und heizkostennachzahlungen zu zahlen und dass ich dafür auf foderungen meiner sachschäden verzichte.

alles ziemlich anstrengend, alles ziemlich stressig.
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Negative Feststellungsklage

Beitragvon redaktion am Do 11. Feb 2010, 00:24

gandalf hat geschrieben:der vermieter will für januar und februar die miete sehen. die wohnung ist entkernt, absolut unbewohnbar.

Solche Leute muss man "bestrafen" >> Wenn die Mietforderung schriftlich auf dem Tisch ist, also nachweisbar ist, dann sollte Dein Anwalt keine unsinnigen Widersprüche formulieren, sondern ohne Zögern eine "negative Feststellungsklage" erheben, dass also ein Gericht die Unzulässigkeit der Mietforderung feststellen möge. Das ist ein simples Verfahren, bringt Übermütigen rasche und kostenträchtige Niederlagen ein, so dass sie das Fragen und Bitten, einfach Rücksichtnahme und Höflichkeit erlernen, vor allem aber Du nicht auf den RA-Kosten sitzen bleibst, wie es bei dusseligen Vergleichen der Fall ist.

gandalf hat geschrieben:wir sind aber mit unserem anwalt daran, mit denen einen vergleich auszuhandeln, dass ich aus der wohnung kann, ohne noch miete und heizkostennachzahlungen zu zahlen und dass ich dafür auf foderungen meiner sachschäden verzichte.

Klingt nach dusseligem Vergleich. Richtig hingegen wäre, dass Dir der Sachschaden und Wohnungsverlust vollumfänglich durch die Haushaftpflichtversicherung ersetzt würde.

Ich hoffe, dass für Dich Beratungskostenhilfe beantragt wurde, damit Dich der Krams nichts kostet.
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Re: Wasserschaden und Mietzahlung

Beitragvon gandalf am So 14. Feb 2010, 10:30

vor allem aber Du nicht auf den RA-Kosten sitzen bleibst, wie es bei dusseligen Vergleichen der Fall ist.


Ich hoffe, dass für Dich Beratungskostenhilfe beantragt wurde, damit Dich der Krams nichts kostet.


wurde nicht nur beantragt, sondern mittlerweile sogar bewilligt.

Klingt nach dusseligem Vergleich. Richtig hingegen wäre, dass Dir der Sachschaden und Wohnungsverlust vollumfänglich durch die Haushaftpflichtversicherung ersetzt würde.


da meinte der RA allerdings, dass das schwierig wäre, da wir dann nachweisen müssten, dass die rohre schlecht verlegt/isoliert waren. und dann würden die kontern und versuchen nachzuweisen, dass ich nicht richtig geheizt habe oder nicht genügend wasser entnommen habe (waren warmwasserrohre). und hinterher würde ich auf den kosten der wohnungssanierung sitzen bleiben und müsste noch 3 monate miete zahlen, sowie die heizkostennachforderungen der letzten jahre. und letztere sehe ich ebenfalls nicht ein, da die heizung ja nie richtig ging. ich hatte da jeden winter eine eiskalte bude und musste alle 2 wochen die sanitärfirma rufen, damit die die heizung entlüften... und selbst dann war es nicht richtig warm... und dafür soll ich nicht nur monatlich 100 euro vorzahlung leisten, sondern am ende des jahres auch noch 1000 euro nachzahlung? das sehe ich nicht ein!
zumal der makler damals gemeint hat, die heizung sein prima und mit den 100 euro vorzahlung könnte ich den ganzen winter und sommer durchheizen und würde noch was zurück kriegen.
neenee, das wäre mir auch zu viel stress, mich deswegen noch mit denen an zu legen.

das gute an dem vergleich wäre, dass wir aus der wohnung kämen, ohne weitere kosten zu haben. denn der umzug in die neue (der am kommenden dienstag stattfindet) kostet schon ein vermögen. 1600 für eine küche, 1400 fürs tapezieren, boden legen und streichen, 1200 für den umzug, 250 für den LKW und dann natürlich noch der übliche "kleinkram", den man sich zulegen muss, also mal ein neuer besen, ein neues wischset, ein neues kehrblech, etc.
wenn da dann auch noch 3 monate miete aus der alten wohnung hinzu kämen (was insgesamt auch nochmal 1600 euro wären), wüsste ich, ehrlich gesagt, nicht, wie ich oder meine mutter das bezahlen sollte.

Solche Leute muss man "bestrafen" >> Wenn die Mietforderung schriftlich auf dem Tisch ist, also nachweisbar ist, dann sollte Dein Anwalt keine unsinnigen Widersprüche formulieren, sondern ohne Zögern eine "negative Feststellungsklage" erheben, dass also ein Gericht die Unzulässigkeit der Mietforderung feststellen möge. Das ist ein simples Verfahren, bringt Übermütigen rasche und kostenträchtige Niederlagen ein, so dass sie das Fragen und Bitten, einfach Rücksichtnahme und Höflichkeit erlernen


wie gesagt, im moment warten wir noch auf deren antwort auf den vergleichsvorschlag. wir haben jedoch schon die forderung über die miete für februar erhalten, was aber auch daran liegen kann, dass die finanzielle verwaltung durch eine andere firma gemacht wird, als durch die eigentümerfirma.
das ist ein hin- und her.
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Re: Wasserschaden und Mietzahlung

Beitragvon lenilein1 am Di 15. Jun 2010, 11:58

Tja, das scheint dann auch wieder mal in einem klassichen Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter geendet zu haben. Meiner Meinung nach auch wieder ein Fall bei dem sich der Vermieter am Mieter abputzen möchte und diesem den Schaden in die Schuhe schiebt, kommt leider zu oft vor. Wirklich unangenehm, dass du keine Hauratversicherung abgeschlossen hast, denn Wasserschäden fallen unter die Deckung der Hausratversicherung. Naja, ich hoffe, du konntest dir mithilfe des Anwalts noch einige Kosten ersparen, für den ganzen Schaden hätte ich auch nicht aufkommen wollen. Vor allem wenn der Vermieter noch so dreist ist und Miete für eine unbewohnbare Wohnung verlangt ...
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Re: Wasserschaden und Mietzahlung

Beitragvon redaktion am Fr 18. Jun 2010, 21:45

lenilein1 hat geschrieben:... der Vermieter am Mieter abputzen möchte und diesem den Schaden in die Schuhe schiebt, kommt leider zu oft vor

Stimmt, und jedes Mal ist "zu oft", nur kommt natürlich viel öfter der umgekehrte Fall vor, einfach weil es mehr Mieter als Vermieter gibt und ohne Unterschied in der Redlichkeit.
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