gandalf hat geschrieben:konkret passierte es so, dass 2 leitungen eingefroren sind, die über meiner decke auf dem dachboden verlegt wurden, als das dachgeschoss (in dem ich wohne) ausgebaut worden ist.
Wasserleitungen müssen bei normaler Beheizung frostsicher verlegt sein, sonst haftet der Bauherr oder die Baufirma.
gandalf hat geschrieben:allerdings plädiert der eigentümer darauf, dass er ja nix dafür könne, da rohre immer mal brechen könnten.
Das stimmt zwar, aber es kommt eben schon noch darauf an, warum ein Rohr bricht.
gandalf hat geschrieben:ich habe geheizt und habe dafür zeugen
Das ist gut, denn das sichert vor Schadensersatzansprüchen gegen Dich und macht Deine Schadensersatzansprüche stärker.
gandalf hat geschrieben:allerdings fühl ich mich etwas verhunnepiepelt, da mir von der hausverwaltung erst zugesagt wurde, dass die versicherung auch meine schäden übernehmen würde - allerdings scheint das nun doch nicht so zu sein.
Verhohnepiepelung wäre das nur, wenn die Aussage absichtlich falsch war. Was letztlich richtig sein wird, muss sich erst noch erweisen.
gandalf hat geschrieben:ich habe keine hausratversicherung,
Schade, aber eine kleine Schulung für die Zukunft und Menschen, die Du vor Schäden bewahren möchtest:
Eine Hausratversicherung lohnt sich auch nur, wenn man sie sich leisten kann, aber den Schaden am Privaten nicht leisten möchte, wenn man im Schadensfall z.B. finanziell etwas getröstet werden möchte, denn die ideellen Schäden bleiben immerhin.
Dazu müssen Versicherungskosten mit dem Versicherungsgut in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Folgende Überlegungen sind dann wichtig:
1. Wie hoch ist der Wert des Inventars ist, welches man wiederbeschafft sehen würde?
2. Was wäre subjektiv für dieses Risiko eine angemessene Jahresprämie?
3. Muss die Hausratversicherung z.B. auch Einbruchschäden, Renovierungsarbeiten, Fahrrad enthalten?
4. Bis zu welcher Schadenshöhe wäre es sinnvoll, auf Schadensregulierung der Versicherung zu verzichten? Denn "Selbstbeteiligung" senkt jede Prämie enorm - und es kommt bei Schäden normalerweise nicht auf das Geld im zwei- und dreistelligen Bereich an, sondern vor allem auf das Geld im vier-, fünf- und sechsstelligen Bereich.
5. Erst nach solchen Vorklärungen kommt der Versicherungsvergleich per Internet oder durch Einholung vieler Angebote.
Nun wieder Dein Problem: In Mietverhältnissen übernehmen die gewöhnlichen Gebäudeversicherungen z.B. keine Renovierungsarbeiten, wenn die Tapeten etc. dem Mieter gehören. Deshalb gehören alle Tapeten, Bodenbeläge, festen Einbauten meiner Mieter im Zweifel mir, weil dann "mitvermietet" = versicherter "Gebäudeschaden", indem meist bei Einzug die Renovierungen mit Mietfreizeit oder Mietnachlässen bedacht wurden. Verständige Dich diesbezüglich mit Deiner Verwaltung, dass Du nicht auch noch auf Renovierungskosten sitzen bleibst.
gandalf hat geschrieben:wenn sie mal meinen schaden begutachten
Dafür genügt es, dass Du schriftlich aufforderst und kräftig fotografierst, eine Liste machst usw. - Was Du beweisen kannst, kannst Du vortragen, durchsetzen, während es dem Vermieter schwer fallen dürfte, den Beweisen zu entgegnen, wenn er keine eigene Beweiserhebung veranstaltet. Das ist sein Risiko. Da brauchst Du hinterher nur den Nachweis, dass Du ihm die Beweiserhebung ermöglicht hast, also Zeugen für Deine Angebote, Zuschriften, Telefonate usw. mit Datum, Uhrzeit, Namen des Personals der Hausverwaltung.
gandalf hat geschrieben:und sich aus kulanz wenigstens anteilig daran beteiligen würde.

geht da ja höchstens um 1000 bis 1500 euro, je nachdem, was alles kaputt ist.
Für Kulanz plädiere ich immer, weil eine eine nette Sache, sobald sie auf Gegenseitigkeit selbstverständlicher wäre, allenfalls am finanziellen Können scheitert, aber in Deinem Fall sieht es doch eher danach aus, als sei der Vermieter zum Schadensersatz aus Haftpflichtgründen verpflichtet ist. Also nachfragen, ob er den Schaden nicht bloß der "verbundenen" Feuer-Wasser-Sturm-Versicherung, sondern auch der Gebäudehaftpflichtversicherung gemeldet hat. Eine schriftliche Antwort erbitten.
gandalf hat geschrieben:und dass die rohre so saudumm über den eisigen dachboden verlegt wurden - dafür kann ich nun wirklich nix.
Richtig. Und es wäre schon fragwürdig, wenn Du den Dachboden mitheizen müsstest. Also sei nett, aber schriftlich, damit die dummen Antworten ebenfalls schriftlich kommen, denn das hilft Dir beim Schadensersatz.
gandalf hat geschrieben:finde auch deren argument lächerlich: es sei ja seit jahren gut mit den rohren gegangen, auch als die winter sogar noch kälter gewesen seien. da kann es eigentlich nicht passieren, dass die dinger jetzt einfrieren.
Welcher Winter war kälter? Das liegt zumindest in Berlin sehr viele Jahre zurück. Und dass Atomkraftwerke jahrelang keinen GAU bescherten, ist eben spätestens dann kein Argument mehr, wenn es dennoch passiert.
gandalf hat geschrieben:aalglatt...
Da der Sachverhalt nun bessere Rechtsfolgen in Aussicht stellt und Vermieter/Hausverwaltung offenbar nicht vernünftig mitwirkt, kommt der Gang zum Anwalt/Mieterverein schon eher in Betracht.