Justin hat geschrieben:Nase um Nase Ohr um Ohr! Völlig richtig! sollte sich unsere Justiz ein Beispiel dran nehmen!
Hast du dir das gut genug überlegt? Möchtest du dem Verurteilten Nase oder Ohren abschneiden?
Philosofiesta hat geschrieben:Was bleibt ist die Frage nach einem gerechten Strafmaß, ...
Philosofiesta hat geschrieben:... Strafmaß, unabhängig davon wer es vollstreckt.
Philosofiesta hat geschrieben:Doch zu allen Zeiten gab es Menschen die bereit waren diese "Pflicht" zu erledigen, häufig auch in Fällen die nicht so eindeutig gelagert waren wie dieser, traurig aber wahr.
Philosofiesta hat geschrieben:Wie würdest du eine derart grausame Tat bestrafen?
Philosofiesta hat geschrieben:... oder die andere Wange? ... du wirst wohl kaum vorschlagen wollen daß sich das Opfer weitere Körperteile entfernen lassen soll.
Philosofiesta hat geschrieben:Ich tue mich auch schwer ein faires Maß zu finden, daher habe ich Verständnis für die Forderung Auge um Auge, denn dies wäre ein Strafmaß welches im direkten Bezug zur Tat stünde. ... Wie also würdest du Entscheiden? Hast dir doch bestimmt auch schon Gedanken dazu gemacht, oder?
Philosofiesta hat geschrieben:Andernfalls sollten die Täter bis zu ihrem Tode eingesperrt werden denke ich.
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung.
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
gandalf hat geschrieben:ich glaube nicht, dass man von pakistanern erwarten kann, ...
gandalf hat geschrieben:dass sie in ihrem eigenen land europäisches recht einführen. ebensowenig werden wir doch die scharia einführen, nur weil irgendwo irgendwelche leute meinen, es sei richtig.
gandalf hat geschrieben:die menschenrechte sind im grunde auch eine erfindung des westens, um nach der dekolonisierung noch macht auf den rest der welt auszuüben.
gandalf hat geschrieben:was nicht heisst, dass sie schlecht sind.
Dein Glaubenssatz beruht entweder auf fehlender Überzeugung gegen das Verbot der Strafamputationen oder auf der Mutmaßung, die Pakistaner seien zu bescheuert, um solchen Auffassungswandel nachzuvollziehen.
Möglicherweise glaubst du, dass auch die 127 Mio. Japaner und 1,3 Mio. Chinesen, die australischen Ureinwohner usw. nicht ohne europäische Mission zum Amputationsverbot gekommen sind.
Dem politischen Fortschritt war stets am abträglichsten, wenn der Diskurs mit den Argumenten der Rückschrittlichsten geführt wurde, wie du hier die Extrempositionen einander verfeindeter Politik referierst, als gebe es in Pakistan nicht Millionen Menschen, die wie wir gegen archaisches Recht argumentieren, als seien die Pakistaner nur für Sony-Spielkonsolen zu haben (kommt übrigens nicht aus Europa, sondern Japan) und nicht auch für menschenrechtlichen Fortschritt.
@Gandalf, so blöd steht das in keinem Schulbuch, allenfalls in Propagandaschriften von Taliban und Evangelikalen.
Wenn Menschenrechte der Menschenunterdrückung dienen dürften/könnten, wären sie sehr wohl schlecht.
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